Neue Verordnung: verpflichtende Angaben notwendig!

Durch eine neue EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, soll sichergestellt werden, dass die Herkunft eines Lebensmittels bis zum Erzeuger nachvollziehbar ist. Jäger sind hier auch in der Pflicht. Und zwar kommt dieses dann zum Tragen, wenn Wild an Gastwirte, Metzger und Wildhändler abgeben wird.

Erhält ein Endverbraucher vom Jäger Wild, so gilt die Verordnung nicht.

Hierzu gibt es die Verordnung hier:

Ein Musterformular findet ihr hier: